Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xsell GbR
1. Allgemeines
Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Xsell GbR gelten für beide Parteien nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen und werden mit Auftragszuteilung durch den Auftraggeber anerkannt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen Xsell GbR und dem Auftraggeber.
2. Inhalte
Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung / Informationen und steht dafür ein, daß die zur Verfügung gestellten und zu vermittelnden Daten und Inhalte nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen keine rechtswidrigen Inhalte haben oder auf solche verweisen (Krieg, Rassenhaß, Gewaltverherrlichung, Pornographie) nicht unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schriften fallen die nationalen und internationalen Urheberrechte beachtet werden.
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Inhalte seiner Homepages. Er verpflichtet sich, Xsell GbR von Ansprüchen Dritter frei zustellen. Xsell GbR unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Erstellung oder Änderung der Internetseiten erforderlichen Unterlagen zeitgerecht entsprechend der getroffenen Vereinbarungen zur Verfügung zu stellen und Xsell GbR bei Rückfragen kurzfristig Auskunft zu erteilen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Xsell GbR eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen zur Erstellung der Webseiten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Massenmailings über den bereitgestellten Mailserver zu initiieren. Ebenso ist es dem Auftraggeber untersagt Nachrichten mit kommerzieller Werbung zu versenden, ohne von den eMail- Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein (Spamming, UCE).
3. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Xsell GbR behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Die Angebote von Xsell GbR sind freibleibend. Kann der Kostenrahmen aus Gründen, die Xsell GbR nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, sind Preiserhöhungen bis zu 10 % möglich. Höhere Anpassungen sind dem Auftraggeber mitzuteilen.
Xsell GbR verpflichtet sich, alle vertraglich vereinbarten Leistungen Frist- und Termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Xsell GbR ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Xsell GbR behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
Die von Xsell GbR gestellten Rechnungen sind ohne Abzug zzgl. der z. Zt. geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages verbleiben alle Rechte an den erbrachten Leistungen im Eigentum von Xsell GbR.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist Xsell GbR berechtigt, nach schriftlicher Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung die Leistungen einzustellen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, die geschuldeten Entgelte zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist Xsell GbR außerdem berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Anwälten oder Inkassounternehmen, sowie von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem aktuellen Diskontsatz des verrechneten Betrages zu berechnen. Kommt der Auftraggeber nach zugesendeter Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so kann Xsell GbR das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Xsell GbR vorbehalten.
5. Auftragserteilung und Kündigungsfristen
Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft; zur Auftragserteilung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
Der Vertrag endet mit der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Hosting- Wartungs- und Betreuungsverträge werden für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen.
Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die Vertragsdauer jeweils automatisch um weitere 12 Monate.
Wünscht der Auftraggeber keine weitere Verlängerung, so kann das Vertragsverhältnis bis jeweils drei Kalendermonate vor Ablauf des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels.
6. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluß
Xsell GbR verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen.
Xsell GbR haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Auftragsrecht, Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinzeichnungen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit.
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte und Internetseiten entfällt jede Haftung von Xsell GbR.
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit haftet Xsell GbR nicht.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Xsell GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste durch die Firma Xsell GbR erfolgen, ist der Auftraggeber für die Sicherung der durch uns übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt Xsell GbR von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
Für Störungen innerhalb des Internet übernimmt Xsell GbR keine Haftung. Xsell GbR garantiert nicht die Eignung des Internet-Servers für eine bestimmte Anwendung oder eine bestimmte Software.
Xsell GbR gewährleistet ausschließlich eine Erreichbarkeit der Internet-Server von 95%. Hiervon ausgenommen sind Wartungsarbeiten und Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Xsell GbR liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist. Fällt der Server in einem Kalendermonat für länger als 5% aus, erhält der Auftraggeber auf Wunsch für diesen Monat sein gezahltes Entgelt (Hostinggebühren) für den Internet-Server gutgeschrieben. Weitere Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen Xsell GbR wegen Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind ausgeschlossen.
Xsell GbR übernimmt keine Haftung für die Inhalte elektronischer Mitteilungen, insbesondere eMail.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Jeder an Xsell GbR erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
Die Entwürfe und fertigen Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Xsell GbR weder im Original noch bei evtl. Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Xsell GbR stehen die Urheberrechte an allen erbrachten Leistungen und Werken zu, unabhängig von vereinbarten oder erfolgten Vergütungen des Auftraggebers. Sämtliche diesbezüglich von Xsell GbR erstellten Abbildungen, Daten, Skripten, Programmen oder Programmteilen und sonstige Unterlagen und Informationen, wie JavaScript, ASPScript, CGI-Programmen, Java-Programmen, Quellcode oder HTML-Codes verbleiben im Eigentum von Xsell GbR soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum Dritter stehen.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Xsell GbR eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Xsell GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Auftraggeber über.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.
8. Datenschutz
Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Xsell GbR unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
Soweit nicht schriftlich vereinbart, können Informationen über den Auftraggeber, Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, welche für die Anmeldung einer Domain notwendig ist.
Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
9. Schlußbestimmungen
Erfüllungsort ist Dortmund, Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund des Vertrages einschließlich Scheck- und sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder Beendigung des Vertrages - soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - ist Dortmund.
Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der auf ihnen beruhenden Verträge unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Xsell GbR
Dormund, den 01.03.2021